17.10.2022
Ziel der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder ist es, den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu dynamisieren, Universitäten zu stärken und die internationale Wettbewerbsfähigkeit durch die Förderung universitärer Spitzenforschung zu verbessern. Nach den Exzellenzinitiativen 2005/06 und 2011/12 und der ersten Förderperiode von 2019-2025 wird die Exzellenzstrategie 2026 in die zweite Förderrunde gehen, die Veröffentlichung der Förderbekanntmachung ist für Mitte Dezember 2022 geplant.
Um den Erfolg im prestigeträchtigen Programm sicherzustellen, arbeiten Wissenschaftler und Hochschulleitungen bereits seit Monaten an ihrer thematischen Ausrichtung, neuen, innovativen Forschungs-, Kollaborations- und Engagement-Formaten um entweder Ihren Status als Exzellenzuniversität zu wahren oder in den elitären Klub geförderter Institutionen aufgenommen zu werden. Um über notwendige Anpassungen oder die Weiterentwicklung des Förderprogramms diskutieren zu können, ist die Zeit bereits zu knapp.
Ziel der Serie ist eine Handreichung für Verwaltungspersonal und Forscher zu präsentieren, die 1) eine Bilanz der bisherigen Exzellenzprogramme auf strategischer, operativer und inhaltlicher Ebene zieht und daraus 2) Handlungsanleitungen für die inhaltliche Gestaltung der künftigen Exzellenzskizzen und -anträge skizziert. Im ersten Teil beschäftige ich mich mit einer Bilanzierung der bisherigen Programme.
Nach der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder ist die Exzellenzstrategie das zweite Förderprogramm, um die deutschen Universitäten durch Incentivierung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, strategischer Planung und Profilbildung sowie Anreizsetzung zur universitären und außeruniversitären Vernetzung zu stärken. Das Programm ist seit seiner 1. Auflage im Jahr 2005 hauptsächlich auf die Förderung der universitären Spitzenforschung zugeschnitten. Außeruniversitäre Forschungsorganisationen werden durch die Forschungs-Förderinitiative Pakt für Forschung und Innovation, die Hochschullehre über den Hochschulpakt 2020 gefördert. Heute blickt das Deutsche Wissenschaftssystem bereits auf 17 Jahre Exzellenzförderung zurück. Daneben arbeiten Wissenschaftler und Hochschulen heute bereits fieberhaft an der Entwicklung neuer Exzellenzcluster, der Weiterentwicklung alter Cluster und der strategischen Weiterentwicklung ihrer eigenen Forschungsprofile, um sich in der nun anstehenden 4. Runde optimal zu positionieren. Die Verkündung der Fördermodalitäten wird für Dezember 2022 erwartet. Eine Handreichung zum groben Ablauf des Verfahrens liegt den Hochschulen seit April 2022 vor.
Die Exzellenzinitiative wurde 2005 auf Betreiben der damaligen Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn mit der Bund-Länder-Vereinbarung über die Exzellenzinitiative ins Leben gerufen und umfasste die drei Säulen Zukunftskonzept, Exzellenzcluster und Graduiertenschule. Innerhalb der Zukunftskonzepte hatten die Universitäten die Möglichkeit, ihre institutionelle Zukunftsversion und Entwicklungsperspektive zu beschreiben. Bei positiver Evaluierung lockte neben 49 Mio. Euro das ersehnte Markenzeichen „Exzellenzuniversität“.
Innerhalb der Förderlinie Exzellenzcluster sollte Spitzenforschung in Fächern und Fächerverbünden und in Kooperation mit anderen Wissenschaftsakteuren gefördert werden. Die Förderlinie Graduiertenschulen zielte mit der Ausbildung exzellenter junger Forscher:innen darauf ab, auch langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Forschungsstandorts durch eine zielgerichtete Investition in den wissenschaftlichen Nachwuchs sicherzustellen.
Mit dem Programm hielt zudem der Wettbewerbsgedanke Einzug im deutschen Hochschulsystem. Die Politik verfolgte mit dem Programm das Ziel, das als starr wahrgenommene deutsche Wissenschaftssystem zu dynamisieren. Innerhalb der Exzellenzinitiative konnten insgesamt 37 Universitäten über zwei Förderrunden hinweg (2006–2011, 2012–2017) Exzellenzmittel einwerben. Die Förderung war weder in fachlicher noch geographischer Hinsicht gleichverteilt. Sie konzentrierte sich auf natur-, technik- und lebenswissenschaftliche Fächer. Geistes- und sozialwissenschaftliche Fächer waren hingegen unterproportional vertreten. Regional profitierten vor allem große Universitäten im Süden Deutschlands von zusätzlichen Exzellenzmitteln, während vor allem Universitäten in Ostdeutschland kaum in den Genuss von Fördermitteln kamen.
Obwohl das Programm auch Kritik in der Wissenschaftlichen Fachgemeinschaft sowie in Politik und Gesellschaft erntete (zu nennen sind Nachteile für „Nicht-Elite-Universitäten“, die Stärkung der Forschung auf Kosten der Lehre und die dem Förderprozess einhergehenden kurzfristigen Planungshorizonte) wurde das Instrument Exzellenzinitiative durch eine zur Qualitätssicherung eingesetzten internationalen Expertenkommission (IEKE) „überaus positiv“ bewertet. Die Primärziele, das deutsche Universitätssystem zu dynamisieren, die universitäre Spitzenforschung zu stärken sowie sowohl internationale Wettbewerbsfähigkeit als auch die Sichtbarkeit zu erhöhen, seien erreicht worden. Dennoch identifizierte die Expertenkommission in ihrem im Januar 2016 veröffentlichten Endbericht erhebliche Verbesserungspotentiale vor allem in den Bereichen fachliche Differenzierung und universitäre Governance. Zu den Verbesserungsvorschlägen gehörten u.a. die noch stärkere Konzentration auf Spitzenforschung, Schwerpunktsetzung auf langfristig angelegte risikoreiche Forschung mit weitreichenden Gestaltungsspielräumen für die involvierten Wissenschaftler, welche mit der Verlängerung der Förderlaufzeiten und geringen Berichtspflichten ermöglicht werden sollte, die Verschiebung der Förderlinie Graduiertenschulen in den normalen DFG-Förderprozess, der Übergang vom Konzeptwettbewerb zum Leistungswettbewerb im Bereich der universitären Zukunftskonzepte, das eine Mittelvergabe mittels Erfolgsindikatoren (in einem Zeitraum eingeworbene DFG-Drittmitteln und Preise normiert mittels der Anzahl an Professoren). Außerdem wurde auf das „noch große[… und] ungenutzte[…] Potenzial und substanzieller Nachholbedarf“ im Bereich der universitären Governance hingewiesen. Durch klare Entscheidungs- und Leitungsstrukturen im Innern der Institution sowie weitgehender Autonomie gegenüber dem Staat im Außenverhältnis sollten vor allem Universitätsleitungen in ihrem strategischen Gestaltungspotential gestärkt werden (vgl. die Diskussion um das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz). Weitere Schlüsselbereiche notwendiger Reformanstrengungen in den Augen der Expertenkommission waren Studierendenzahlen und Qualität der Lehre, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs, die Internationalisierung der deutschen Hochschulen und die Einbettung der Universitäten in das deutsche und internationale Wissenschaftssystem. So mahnte die Kommission im Bereich der internationalen Konkurrenzfähigkeit und Leistungssteigerung der Forschung an, den angestoßenen Prozess universitärer Differenzierung konsequent forstzusetzen.
Durch Schwerpunktsetzung und Profilschärfung konnte im Rahmen der Exzellenzcluster ein beeindruckendes, qualitativ hochwertige und international sichtbares Publikationsniveau erreicht werden. Die Vorschläge der Expertenkommission fanden weitgehend Eingang in die Neustrukturierung der Förderung unter dem Titel Exzellenzstrategie. Nach harten Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wurde 2018 das Nachfolgeprogramm der Exzellenzinitiative ins Leben gerufen. Das gesamte Programm wurde mit 533 Mio. Euro dotiert und gemeinschaftlich von Bund (75%) und Ländern (25 Prozent der Finanzierung für im Bundesland ansässige Cluster) finanziert. Die Graduiertenkolleglinie wurde dabei nicht weitergeführt. Das wissenschaftsgeleitete Wettbewerbsverfahren wurde nun zweistufig und aufeinander aufbauend strukturiert und gemeinschaftlich durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Wissenschaftsrat durchgeführt. Die erste Förderlinie Exzellenzcluster fördert exzellent aufgestellter Forschungsfelder innerhalb einer Universität oder mehrerer, im Verbund antretender Universitäten. Die Förderung intendiert die forschungsstrategische Profilschärfung der Universitäten, die Kreierung von Synergieeffekten innerhalb des Forschungsfelds und die Ausweitung wissenschaftlicher Kollaboration und Kooperation. Daneben sollen Exzellenzcluster dem wissenschaftlichen Nachwuchs beste Ausbildungs- und Karrierebedingungen geboten werden. Für diese Förderlinie standen 385 Mio. Euro bereit, die auf circa 45 bis maximal 50 Exzellenzcluster verteilt werden sollte. Die Förderlinie Exzellenzuniversitäten zielt auf die Förderung der Hochschulen selbst ab und möchte Umfeld exzellenter Forschung strukturell und dauerhaft stärken. Insgesamt 148 Mio. Euro standen für einen Förderzeitraum von sieben Jahren dafür bereit. Antragsberechtigt waren Universitäten, die mit zwei bzw. im Falle von antragsstellenden Universitätsverbünden mindestens 3 Exzellenzcluster erfolgreich einwerben konnten.
Das Exzellenzclusterverfahren
Nach der Ausschreibung im September 2016 reichten im April 2017 63 Universitäten insgesamt 195 Antragsskizzen bei der DFG ein. Die Skizzen wurden anschließend in 21 international besetzten Panels nach wissenschaftlichen Qualitätskriterien begutachtet. Aus dem Pool wählte das von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) berufene internationale Expertengremium mit 39 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern am 29. September 2017 in Bonn 88 Projekte aus, die bis Ende Februar 2018 zur Vollantragstellung aufgefordert wurden. Im Hauptantragsverfahren waren noch 41 Universitäten aus 13 Bundesländern im Rennen um die Exzellenzförderung vertreten. 62 Anträge wurden durch eine Universität beantragt. 23 bzw. 3 wurden von 2 respektive 3 Universitäten eingereicht. In der zweiten Stufe wurden die 88 Anträge in 32 Fachpanels durch internale Gutachtergremien bewertet. 90 Prozent der beteiligten Fachgutachter stammten aus dem Ausland. Eine vergleichende Gesamtschau und abschließende Bewertung aller Anträge erfolgte am 25. und 26. September in Bonn durch das internationale Expertengremium bestehend aus 39 international führenden Wissenschaftler:innen. Das Expertengremium und die für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Ministern des Bundes und der Länder bildeten zusammen die Exzellenzkommission, die die finale Förderentscheidung auf Basis der Empfehlungen des Expertengremiums und in einfacher Mehrheit am 26.09.2018 fällte. Jedes Mitglied des Expertengremiums und die 16 Landesminister hatten jeweils eine Stimme, der Bund vereinigte 16 Stimmen auf sich (das entspricht einer Mehrheit der wissenschaftlichen Mitglieder von 39 Stimmen zu 32 Stimmen für die staatlichen Vertreter:innen.
Die Ergebnisse
Im Ergebnis werden seit Januar 2019 57 Exzellenzcluster an 34 Universitäten gefördert. Dies entspricht einer, im Vergleich zu anderen prestigeträchtigen kompetitiven Verfahren hohen Förderquote von 29%. Aufgrund des Betreibens des Bundes und der CDU-geführten Länder wurde in der Exzellenzkommission in Kampfabstimmung beschlossen 10 Exzellenzcluster mehr als die bereits von den Wissenschaftlichen Mitgliedern der Auswahlkommission als unbedingt förderwürdig eingestuften 47 Anträge und 7 mehr als die ursprünglich anvisierten 45 bis maximal 50 zu fördern. Besonders den, zum Zeitpunkt der Förderentscheidung CDU-geführten Bundesländern Nordrhein-Westphalen (+4), Niedersachsen (+4) und Baden-Württemberg (+2) kam diese Entscheidung zugute. Die Erhöhung der Anzahl geförderter Cluster ging nicht mit einer Aufstockung der für die Programmlinie vorgesehenen Mittel einher. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek lehnte eine Aufstockung der Mittel ab, obwohl diese von Forschern und Bundesländern gleichermaßen gefordert wurde "damit alle Universitäten ihre Forschungsprojekte so durchführen können, wie sie im Begutachtungsprozess dargestellt und beurteilt wurden". Die Bundesländer hatten auch in Aussicht im Falle einer erhöhten Förderung durch den Bund, ihre Mittel entsprechend zu erhöhen. Im Resultat kam es nach der Förderentscheidung zu einer Kürzung der für einzelne Projekte zur Verfügung stehenden Mittel um 20%. Maximal konnte ca. 47 Mio. € pro Cluster für die siebenjährige Förderperiode akquiriert werden konnten.
Die zweite Verfahrensstufe Exzellenzuniversität
Mit dem Ergebnis des Exzellenzclusterverfahrens war klar, dass insgesamt 20 Universitäten zur Antragstellung in der zweiten Förderlinie Exzellenzuniversitäten berechtigt waren. Die am 10. Dezember 2018 eingereichten 20 Anträge wurden begutachtet und nach Vor-Ort-Begehungen im Februar 2019 abschließend begutachtet. Aufgrund der Erfahrungen auf dem Vorjahr wurden durch die Wissenschaftler eine klare Vorauswahl getroffen, die durch das um politische Entscheider erweiterte Auswahlgremium gleichlautend mitgetragen wurde. Die Entscheidung fiel am 19.07.2019. Alle 11 als unbedingt förderwürdig eingestuften Anträge („grün“) wurden gefördert, 9 Anträge hatten die Wissenschaftler auf Basis des Auswahlverfahrens als nicht förderwürdig (rot) gesetzt. Damit werden seit November 2019 zehn Exzellenzuniversitäten und ein Exzellenzverbund (Berlin University Alliance) gefördert. Da fast alle erfolgreichen Universitäten den Förderhöchstsatz von max. 15 Mio. Euro pro Jahr beantragten, wurde eine im Nachgang eine Kürzung der möglichen Förderhöchstsumme um durchschnittlich 17,5% der beantragten Fördersumme reduziert. Den neuen Höchstsatz von 12,89 Mio. Euro pro Jahr erhielten die Universitäten RWTH Aachen, Bonn, Dresden, Heidelberg und Konstanz. Karlsruhe (12,8 Mio. Euro), die LMU (12,72), die TUM (12,69 Mio. Euro) und Tübingen erhalten nur unwesentlich niedrigere Fördersummen, während die Universität Hamburg mit 11,8 Mio. Euro leicht weniger Förderung erhält. Die Berliner Universitätsallianz die insgesamt bewilligten 24 Mio. Euro pro Jahr unter den teilnehmenden Universitäten FU Berlin, HU Berlin und TU Berlin aufteilt.
In seiner Sitzung vom 29. - 30. November 2021 verabschiedete das Expertengremium, vorbehaltlich von programmatischen Weiterentwicklungen der GWK im Herbst 2022, einen ersten Zeitplan für die zweite Wettbewerbsphase der Exzellenzstrategie. Wiederum können sich Forschungsverbünde und Universitäten in zwei aufeinander aufbauenden Programmlinien um Exzellenzmittel bewerben.
Für die nächste Phase stehen nach einer Pressekonferenz durch die GWK vom 04.11.2022 pro Jahr 687 Mio. Euro und damit pro Jahr 135 Mio.[1] Euro mehr als in der vorangegangenen Förderperiode bereit. Mit diesen Mitteln sollen bis zu 70 Cluster gefördert werden. Dies entspricht einer jährlichen Förderung von 7,1 Mio. Euro pro Jahr und liegt damit leicht höher als die derzeit mögliche (6,8 Mio. Euro pro Jahr). Wenn 80% der bisher laufenden Cluster weitergeführt werden, dann können ca. 24 neue Exzellenzcluster auf eine Förderung hoffen. Die Zahl der maximal geförderten Exzellenzuniversitäten steigt von bisher 11 auf 15. Hierfür stehen bei gleichbleibendem Verteilungsschlüssel zwischen den beiden Programmlinien ca. 190 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung (bisher 148 Mio. Euro). Eine Exzellenzuniversität kann damit auf eine Förderung von ca. 12,7 Mio. Euro hoffen.
Das Verfahren startet mit der Ausschreibung für neue EXC-Skizzen. Geplant ist die Veröffentlichung zum 15.12.2022. Neue Initiativen müssen eine Absichtserklärung bis zum 01.02.2023 einreichen. Fortsetzungsanträge sind von der Skizzenphase befreit und müssen eine Absichtserklärung erst zum 29.01.2024 für die Hauptantragsphase abgeben. Neue EXC-Antragsskizzen müssen am 31.05.2023 eingereicht werden. Zwischen Ende August und Mitte November 2023 werden die Skizzen von international renommierten Gutachtern bewertet. Die Entscheidung durch die Expertenkommission, welche Initiativen zur Vollantragsstellung aufgefordert werden, fällt am 01.02.2024. Nimmt man die vorangegangenen Erfahrungswerte als Richtwert, werden von ca. 150 eingereichten Antragsskizzen (die bestehenden EXC sind von der Skizzenphase befreit) etwas weniger als die Hälfte zur Vollantragsstellung am 31.05.2023 aufgefordert werden. Die zur Antragstellung aufgeforderten Neuanträge aktualisieren ihre Absichtserklärungen aus der Skizzenphase bis zum 15.04.2024. Absichtserklärungen haben vor allem den Zweck der durchführenden DFG die Begutachtungsplanung, v.a. die Auswahl geeigneter, mit Fachexpertise ausgestatteter Gutachter, die in keinem Interessenkonflikt zum Antrag stehen, auszuwählen. Alle EXC-Anträge müssen am 22.08.2024 eingereicht werden. Anfang Oktober 2024 bis Mitte Februar 2025 werden diese begutachtet. Die Entscheidung über die Förderung von Exzellenzclustern fällt am 22.05.2025
Die zweite Verfahrensstufe Exzellenzuniversität
Wie in der vorherigen Ausschreibungsrunde baut die Förderlinie Exzellenzuniversität auf den Ergebnissen des Exzellenzclusterverfahrens auf. Antragsberechtigt sind diejenigen Hochschulen, die 2, im Falle von Verbünden mindestens 3 Exzellenzcluster einwerben konnten. Das Verfahren startet im März 2024. Zu diesem Zeitpunkt wird die Förderlinie Exzellenzuniversitäten ausgeschrieben. Mitte November des Jahres 2025 können Neuanträge von antragsberechtigten Universitäten eingereicht werden. Im August 2025 reichen die 11 bereits geförderten Exzellenzuniversitäten bzw. der Exzellenzverbund ihre Selbstberichte ein. Das Gutachterpanel wird die Exzellenzuniversitäten zudem im Zeitraum von Oktober bis Dezember besuchen. Die Universitäten präsentieren sich und ihr Konzept vor Ort. Anschließend bewertet das Expertengremium die Ergebnisse der Evaluationen und spricht Empfehlungen zur Entscheidung durch die Exzellenzkommission aus. Im Gegensatz zu bereits geförderten Exzellenuniversitäten werden Neuanträge von April bis Juni 2026 vor Ort begutachtet. Ende September 2026 fällt dann die Exzellenzkommission auf Basis der Empfehlungen der Expertenkommission ihre Entscheidung zur Förderung von Exzellenzuniversitäten. Es kann mit einem harten Wettbewerb gerechnet werden, denn laut der DFG werden nur bis zu vier neue Exzellenzuniversitäten gekürt werden.
Sowohl das Expertengremium als auch die Exzellenzkommission bleiben nach dem gegenwärtigen Stand in ihrer Konfiguration gleich. Das Expertengremium besteht weiterhin aus 39 Wissenschaftlern. Die Exzellenzkommission, die auf Basis der Empfehlungen des Expertengremiums über die Förderung in beiden Förderlinien entscheidet, setzt sich weiterhin aus den Mitgliedern des Expertengremiums Wissenschaftsminister:innen des Bundes und der Länder zusammen. Die Exzellenzkommission entscheidet auf Basis über die Förderung von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten.
[1] Kötting, Rebekka: Bessere Chancen für Exzellenzcluster: GWK ändert Bund-Länder-Vereinbarung zur Exzellenzstrategie. Pressestelle Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK): https://idw-online.de/de/news804152 (04.11.2022)